Deckbedingungen
Der Stutenbesitzer garantiert durch die Anlieferung seiner Stute, das seine Stute frei ist von ansteckenden Krankheiten und trägt hierfür die volle Verantwortung. Sollten im Herkunftsbestand der Stute in den letzten 12 Monaten Aborte (Virusabort !?) aufgetreten sein, wird jede Bedeckung und Unterbringung abgelehnt. Der Stutenbesitzer ist für alle Folgeschäden haftbar. Bei Anlieferung ist ein formloses tierärtzliches Attest vorzulegen, das bestätigt, das die Stute aus einem Bestand kommt in dem derzeit keine ansteckenden Krankheiten vorliegen und dort in den letzten 12 Monaten kein Virusabort aufgetreten ist.
Bei Anlieferung der Stute ist eine Cervix Tupferprobe vorzulegen die nicht älter als 21 Tage sein darf und die Stute ausdrücklich zur Bedeckung zulässt. Ausnahme: Fohlenrosse bei gesunden Stuten und Fohlen.
Die Stuten sind ohne hintere Eisen anzuliefern.
Der Hengsthalter sorgt für die bestmögliche Unterbringung, übernimmt jedoch keine Haftung für Tod, Beschädigung oder Minderwert der Stuten oder Fohlen, oder für Schäden die durch die eingestellten Pferde an Dritten verursacht werden. Evtl. Haftungsansprüche nach §834 BGB an Familie Saalbach als Stallbesitzer und Hengsthalter sind ausgeschlossen, die Haftung bleibt im Schadensfall beim Besitzer bzw. Eigentümer nach §833 BGB bestehen.
Der Hengsthalter verpflichtet sich die Stute dem gewünschten Hengst zur Bedeckung zuzuführen. Nutzung eines anderen Hengstes des Gestüts nur nach Rücksprache mit dem Stuten - Besitzer.
Das Deckgeld ist nach der ersten Bedeckung fällig und zusammen mit den Pensionskosten spätestens bei Abholung der Stute zahlbar.
Decktaxe: Graveur 325 € Pandur 250 €
Pensionskosten: | Ponystuten | 6,00 € p. Tag |
| Stuten über 148 cm | 7,00 € p. Tag |
| Stuten mit Fohlen jeweils | Plus 1,50 € p. Tag |